wer Personendaten ohne Datenschutz-Garantien in ein Land weitergibt, das kein angemessenes Datenschutzniveau aufweist,
wer Personendaten an einen Auftragsbearbeiter weitergibt, mit welchem kein Auftragsbearbeitungsvertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV) abgeschlossen wurde,
wer die gesetzlichen Mindestanforderungen an die technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen zum Schutz von Personendaten nicht einhält,
wer eine Datenschutzerklärung publiziert, die unvollständig oder falsch ist, weil sie nicht mit dem Tatsächlichen übereinstimmt,
wer Betroffenenrechte (Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Löschung, auf Herausgabe) unvollständig beantwortet oder fehlerhaft bearbeitet,
wer geheime Personendaten an unbefugte Dritte bekannt gibt,
wer eine Verfügung (EDÖB, Gericht) nicht befolgt oder während einer Untersuchung die Mitwirkung verweigert oder falsche Angaben macht.
Umfassender Schutz der Privatsphäre der Besucher*innen einer Online-Präsenz.
Erfüllt die Anforderungen des Schweizer Datenschutz-Gesetzes und bringt gegenüber Kunden und zukünftigen Kunden grosse Wertschätzung zum Ausdruck.Maximaler Schutz der Privatsphäre der Besucher*innen einer Online-Präsenz.
Erfüllt die Anforderungen des Schweizer Datenschutz-Gesetzes und bringt gegenüber Kunden und zukünftigen Kunden die grösstmögliche Wertschätzung zum Ausdruck.Das Datenschutz-Zertifikat der Website wechselzone.ch: