WISSENSWERTES ZUM DATENSCHUTZ FÜR SCHWEIZER FIRMEN
UNSERE WERTE
Wir legen grossen Wert auf den Schutz der Privatsphäre von Besucherinnen und Besuchern einer Website respektive eines Online-Shops sowie auf eine Datenschutzerklärung, die auch von Laien verstanden wird.
WOFÜR WIR UNS EINSETZEN- Data Protection by Default einhalten
- Data Protection by Design umsetzen
- Alle Möglichkeiten zur Anonymisierung von Personendaten ausschöpfen
- Technische Alternativen zum Schutz von Personendaten einsetzen
UNSER VORGEHEN
Wir empfehlen unseren Auftraggebern, die Datenschutzerklärung zur Vertrauensbildung zu nutzen und damit ein Mindestmass an Respekt ihren Kunden und zukünftigen Kunden gegenüber zum Ausdruck zu bringen.
Zudem empfehlen wir, auf datenschutzrechtlich fragwürdige Verlinkungen und eingebettete Inhalte zu verzichten oder diese zumindest technisch so abzusichern, dass die Privatsphäre der Sitebesucher möglichst weitreichend gewahrt bleibt.Neue Datenschutz-Gesetze sind also nicht bloss mit Verpflichtungen verbunden, sie regen auch zu Überlegungen und Entscheiden an, die ansonsten ausgeblieben wären.
Seit April 2012 gilt in der Schweiz eine generelle Impressumspflicht für den «elektronischen Geschäftsverkehr».
In ein Impressum gehören mindestens:- Der Name des Unternehmens gemäss HR-Eintrag, idealerweise ergänzt um die UID
- Die komplette Anschrift eines Unternehmens, eine Postfachadresse genügt nicht
- Eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme. Ein Kontaktformular reicht nicht aus
- Quellen- und Urheberrechtsangaben, zum Beispiel zu Fotos
- Zuständige Personen für Inhalt und Technik
- Die Urheber von Design und Coding
- Hinweis auf die Aufsichtsbehörde, falls eine solche existiert
Gehört zu jeder Internet-Präsenz wie die Datenschutzerklärung: Die Einhaltung von «Data Protection by Design» und «Data Protection by Default».
«COOKIES»
Das Wort «Cookie» findet sich in aktuellen Datenschutz-Gesetzestexten nicht ein einziges Mal. Trotzdem kommt diesen kleinen Textdateien eine grosse Bedeutung zu.
Massgeblich für den Datenschutz
Art.
13 Bundesverfassung
Bundesgesetz
über den Datenschutz DSG
Massgeblich für nahezu alle Schweizer Unternehmen
Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO
Massgeblich für das Impressum
Art.
3 lit. s Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG
Massgeblich für den Datenschutz
Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO
In Vorbereitung
e-Privacy Verordnung
Deutschland
Bundesdatenschutzgesetz
BDSG
Telemediengesetz
TMG