VOM ONLINESHOP SYSTEM-ANBIETER (BAUKASTEN E-SHOP) EINE DSGVO-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG EINFORDERN
EINSCHÄTZUNG
Ihnen stehen zusätzliche Abklärungen bevor.
Ihr Online-Shop scheint ein «Baukasten-Shop» zu sein. Den Entscheid für diese Form eines Online-Shops haben Sie vermutlich unter finanziellen Aspekten gefällt.
Bisher war das eine gangbare Lösung, nun werden Sie jedoch von den neuen Datenschutz-Gesetzen gefordert.EMPFEHLUNGEN
Versuchen Sie in einem ersten Schritt von Ihrem Shop-Anbieter eine rechtsgültige DSGVO-Konformitätserklärung einzufordern. Falls Sie eine solche erhalten, können Sie an diesen Ort zurückkehren und den Selbsttest mit der letzten Frage abschliessen.Falls Sie keine solche Konformitätserklärung beibringen können empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir gemeinsam eine alternative Lösung finden.
Kontaktieren Sie uns mit dem Betreff «Schnelltest Konformitätserklärung» auf dem von Ihnen bevorzugten Weg.